Wohn-/Pflegebereich

Unsere Einrichtung bietet die Möglichkeit 114 pflegebedürftige Personen in der stationären Pflege unterzubringen. Es werden alle Pflegestufen von 0 bis III in 78 Ein- und Zweibettzimmer versorgt. Pflege und Betreuung finden bei uns individuell auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt statt.

Unsere Betreuungs- u. Pflegearbeit nehmen wir ganzheitlich wahr und sind hierbei bemüht, neue Erkenntnisse der Pflege zu berücksichtigen.

Auf der Grundlage der Aktivitäten des täglichen Lebens vollziehen sich Pflege und Betreuung bei uns nach den Schritten des Pflegeprozesses und werden in der Pflegedokumentation und Pflegeplanung schriftlich festgehalten.
Die ständige Kommunikation mit unseren Bewohnern bildet dabei im Rahmen der pflegerischen Tätigkeit einen besonderen Schwerpunkt.

Einen hohen Stellenwert nehmen auch Maßnahmen der Rehabilitation ein. Hierdurch sehen wir für die Pflegebedürftigen einen Weg, Lebensqualität wiederherzustellen und mit ihren möglichen Einschränkungen ihr Leben sinnvoll zu gestalten.

Unsere Qualität sichern wir durch externe und interne Maßnahmen, wie z.B. gemeinschaftliche Erarbeitung von Standards, Qualitätszirkelarbeit und regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Gesetzlich geforderte Rahmenbedingungen der Pflege und Betreuung von Senioren, wie z.B. Heimmindestpersonalverordnung und Pflegeschlüssel werden von unserer Einrichtung berücksichtigt und eingehalten.


Mehr Informationen in Dokumentenform (PDF) zum runterladen:

>> Heim-/Pflegekosten

>> Leistungsverzeichnis

Kurzzeitpflege

Bereits im Jahre 1989 wurde im Espachstift die Möglichkeit geschaffen pflegebedürftige Senioren die in ihrer häuslichen Umgebung von den Angehörigen gepflegt werden, im Notfall oder Verhinderung, d.h. bei Krankheit der Pflegeperson, kurzzeitig in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Diese Form der kurzzeitigen Unterbringung hat sich im Laufe der Jahre bewährt, so dass heute das Kurzzeitpflegeangebot des Espachstiftes eine große Entlastung für pflegebedürftige Angehörige bedeutet.

Es ist damit gewährleistet, dass auch dieser Personenkreis der täglich aufs äußerste belastet ist, sich einmal im Jahr eine Ruhe- und Erholungspause gönnen kann, um dann wieder mit neuer Kraft und Mut dieser Aufgabe gewachsen zu sein. Diese Kurzzeitpflege, die zwischen einem Tag und sechs Wochen sein kann, wird bei Erteilung einer Pflegestufe von den Krankenkassen bezuschusst, so dass die finanzielle Belastung in erträglichen Grenzen bleibt.