Heim-/Pflegekosten

Heim-/Pflegekosten

Die Pflegekosten richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und werden anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegegrade 1 bis 5 durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgelegt.
Zur genauen Bestimmung der Heim-/Pflegekosten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Verwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Übersicht der Heim-/Pflegekosten

Ansprechpartner

Frau Nißlbeck
0 83 41 / 95 02 - 64
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