Hinweisgeber

Hinweisgeberschutzgesetz

Läuft etwas schief? Melden Sie es!

Das neue Hinweisgebergeberschutzgesetz (HinSchG) etabliert umfassende Schutzmaßnahmen für Personen, die auf Missstände oder illegale Aktivitäten in Organisationen und Unternehmen hinweisen. Dieses auch als Whistleblower-Schutzgesetz bekannte Regelwerk zielt darauf ab, einen sicheren Rahmen für das Aufdecken von Fehlverhalten zu schaffen, ohne dass die Hinweisgeber Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung, Diskriminierung oder berufliche Benachteiligung befürchten müssen.

 

Wesentliche Aspekte des Gesetzes umfassen:

 

Schutz vor Vergeltung: Whistleblower dürfen für ihre Meldungen nicht benachteiligt werden.


Vertraulichkeit: Die Identität der Hinweisgeber wird geschützt, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.


Sichere Meldekanäle: Organisationen müssen vertrauliche Kanäle einrichten, über die Bedenken anonym geäußert werden können.


Transparente Verfahren: Die Bearbeitung und Untersuchung der gemeldeten Vorfälle müssen fair und transparent erfolgen.


Rechtliche Unterstützung: Hinweisgeber haben Anspruch auf juristischen Beistand.

Dieses Gesetz fördert Transparenz und ethisches Verhalten in Organisationen, was zu einer verantwortungsvollen Gesellschaft beiträgt.

 

Als christliches und soziales Unternehmen verpflichten wir uns, ethische Anforderungen sowie gesetzes- und rechtskonformes Verhalten zu garantieren. Um Respekt und Würde im Miteinander sicherzustellen, ist es unerlässlich, dass wir umgehend über Fehlverhalten, Regelverstöße und Rechtswidrigkeiten informiert werden. Nur so können Missstände behoben und Fehlverhalten korrigiert werden. Wir ermutigen Sie, Hinweise aller Art über unser Hinweisgebersystem zu melden – online und auf Wunsch vollständig anonym.

 

Was ist das Hinweisgebersystem?

 

Unser Hinweisgebersystem dient dazu, potenzielle Missstände, Benachteiligungen und Fehlverhalten aufzudecken und zu deren Aufklärung beizutragen. Es basiert auf Anonymität und strengster Vertraulichkeit, um die hinweisgebenden Personen zu schützen. Das Espachstift nimmt das Hinweisgeberschutzgesetz sehr ernst und hat in Kooperation mit einer externen Firma eine verschlüsselte, anonymisierte Meldeplattform eingerichtet. Diese Maßnahme unterstreicht unser Engagement für Transparenz und ethisches Verhalten. Die Plattform garantiert, dass die Identität der Hinweisgeber geschützt bleibt und ihre Meldungen vertraulich behandelt werden, im Einklang mit den Grundsätzen des Gesetzes.

 

Ihr Hinweis wird von einem unabhängigen Ombudsmann bearbeitet, der nicht dem Führungskreis des Espachstifts angehört, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Innerhalb der ersten sieben Tage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und innerhalb von 90 Tagen eine Rückmeldung zu Ihrem Hinweis. Sie können Ihren Hinweis online, postalisch oder persönlich abgeben. Wir laden Sie herzlich ein, diesen neuen Meldekanal zu nutzen und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung!




Meldekanäle

Online Meldekanal - gesichert!

externe Meldestelle

Mit dem obigen Link verlassen Sie die Website des Espachstifts und werden auf unseren externen Dienstleister Vispato.com weitergeleitet. Die Meldestelle steht Ihnen in mehreren Sprachen zur Verfügung!

per Post

Espachstift

Hinweisgeberstelle - vertraulich!

An der Schnelle 8-14

87600 Kaufbeuren

Deutschland

per Mail

persönlich

Nach vorheriger Terminabsprache über: hinweisgeber@espachstift.de

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